Magdeburg, 21. Mai 2007

Eingemeindungen mit Hilfe der Brechstange sind rechtlich unmöglich

In der aktuellen Diskussion über Eingemeindungen von Umlandgemeinden in die Oberzentren Sachsen-Anhalts hat der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Magdeburg, der Landtagsabgeordnete Jürgen Scharf, seine Position unterstrichen:

„Eingemeindungen in die Oberzentren mit Hilfe der Brechstange sind politisch nicht opportun und rechtlich nicht möglich. Zu den zweifelsfrei kniffligen Fragen der Innenpolitik dieser Legislaturperiode gehört die Behandlung der Stadt-Umland-Beziehungen der kreisfreien Städte. Die CDU zieht die Zusammenarbeit eindeutig einer Konfrontation vor. In der letzten Legislaturperiode wurde mit dem Kommunalneugliederungsgrundsätzegesetz hierfür die rechtliche Grundlage geschaffen. Nachdem freiwillige Verbände nicht zustande gekommen sind, werden nun Pflichtverbände gebildet. Die Beurteilung deren Arbeitsfähigkeit muss abgewartet werden, bevor der Gesetzgeber über weitere Maßnahmen beschließen kann. Wer von diesem Weg abweicht, wird mit Sicherheit vor dem Landesverfassungsgericht scheitern. Die kreisfreien Städte und die Umland-Gemeinden sind also angehalten, sich an einen Tisch zu setzen und nicht immer wieder, freilich mit verschiedener Intention, nach dem Gesetzgeber zu rufen. Ein anderes Verfahren wird in dieser Legislaturperiode auch keine Landtagsmehrheit finden. Ergänzend zu diesem Verfahren soll durch eine Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes eine Verbesserung der Finanzausstattung der kreisfreien Städte erreicht werden. Hierbei ist es denkbar, die verfügbare Teilmasse der kreisfreien Städte zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden zu erhöhen. Die Finanzausgleichsmasse als solche wird hierdurch nicht verändert. Ferner ist vorstellbar, dass finanzstarke Umlandgemeinden direkte Zahlungen an die benachbarten Oberzentren tätigen. Hierdurch würden sie die Vorteile, die sie durch kostenfreie Mitnutzung der Infrastruktur der Oberzentren besitzen, zumindest teilweise finanziell honorieren. Damit dieses Verfahren für die betroffenen Gemeinden zumutbar ist, müssen diese Zahlungen wiederum bei der Ermittlung der Kreisumlage anerkannt werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass entsprechende Verhandlungen zwischen den kreisfreien Städten und den Umlandgemeinden vom Gesetzgeber legitimiert werden. Aber diese Vorschläge setzen die Dialogbereitschaft aller Beteiligten voraus. Solange zum Beispiel die Stadt Magdeburg auf einem „Alles-oder-Nichts-Standpunkt“ beharrt, wird sie letztlich nichts bekommen. Diese Lehre hätte die Stadt schon längst ziehen können. Die SPD irrt, wenn sie sich von der Benennung der Gemeinden auf der Grundlage des § 4 Kommunalneugliederungsgrundsätzegesetz bereits eine Vorentscheidung über tatsächliche Eingemeindungen erhofft. Beschlüsse des Landtages über tatsächliche Eingemeindungen sind dadurch lediglich im ausschließenden, aber nicht im tatsächlich zu realisierenden Eingemeindungsfall vorgegeben. Wer nicht erfolgreich verhandeln kann, solle nicht versuchen, dieses durch Lautstärke wettmachen zu wollen.“